Prozessschritt 4: CSR-Risiken priorisieren

Prozessschritte global verantwortlich BW – Lieferketten nachhaltig gestalten

Priorisieren Sie Ihre CSR-Risiken und Ihre Produkte und Lieferanten

Die Liste an potenziellen und tatsächlichen Risiken kann je nach Geschäftstätigkeit sehr umfangreich sein. Da Sie nicht alle Risiken gleichzeitig angehen können, müssen Sie Prioritäten setzen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Interessenvertreter in diesen Schritt einbeziehen (beispielsweise Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Regierungen und zivilgesellschaftliche Organisationen).

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die eigenen CSR-Risiken zu priorisieren.

  1. Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (VN-Leitprinzipien) enthalten Kriterien für die objektive Klassifizierung potenzieller (Menschenrechts-)Risiken, auf deren Grundlage Sie diese priorisieren sollten:
  • Ausmaß: Wie gravierend ist die (potenzielle) negative Auswirkung auf Menschen und Umwelt?
  • Umfang: Wie viele Menschen sind betroffen?
  • Unumkehrbarkeit: Wie kann (wenn überhaupt) der entstandene Schaden wiedergutgemacht werden?
  1. Um bestimmen zu können, welche Risiken Sie zuerst angehen müssen, können Sie wie folgt vorgehen: Setzen Sie die Schwere und die Wahrscheinlichkeit, dass diese Auswirkungen auftreten, ins Verhältnis und erstellen Sie auf dieser Basis eine sogenannte Heat Map oder Risikomatrix. Ein Beispiel einer solchen Tabelle finden Sie hier.
  • Schwere: Wie schwerwiegend sind die festgestellten negativen Auswirkungen in Bezug auf die Größenordnung (z.B. Anzahl der betroffenen Personen) und die mögliche Unumkehrbarkeit der Folgen?
  • Wahrscheinlichkeit: Wie hoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos?
  1. Auch Produkte und Lieferanten lassen sich kategorisieren und in „niedriges“, „mittleres“ und „hohes“ CSR-Risiko einteilen. Bestimmen Sie Ihre Kriterien, nach denen Sie Ihre Produkte und Lieferanten kategorisieren. Erstellen Sie dann eine Risikotabelle, in der Ihre Produkte und Lieferanten entsprechend eingeordnet sind. Ein Beispiel finden Sie hier. Je nachdem in welche Kategorien Ihre Produkte und Lieferanten fallen, müssen Sie hier zuerst aktiv werden.
Gut zu wissen

Obwohl Sie im vorherigen Prozessschritt viele Informationen gesammelt und Richtlinien und Anspruchsgruppen konsultiert haben, wird es immer noch ein komplexer Prozess sein, die Wahrscheinlichkeit und Schwere von Risiken abzuschätzen, zumal die meisten Risikoinformationen aus öffentlich zugänglichen Quellen qualitativ sind. Der Vergleich verschiedener Risiken (z. B. Kinderarbeit in Land X mit dem Verlust der biologischen Vielfalt in Land Y) und die Bestimmung, wo Sie zuerst Maßnahmen ergreifen sollten, ist schwierig, wird jedoch einfacher, wenn Sie sich mit dem Management Ihrer CSR-Risiken und unternehmerischen Sorgfaltspflicht (Due Diligence) für Menschenrechte und Umwelt besser auskennen.

Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Im Rahmen der Risikoanalyse müssen die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern in angemessener Weise priorisiert werden.

Hierbei gelten die folgenden Anforderungen:

  • Angemessene Priorisierung der Risiken, d.h. die Gewichtung hängt ab von:
    • Art und Umfang der Geschäftstätigkeit,
    • dem Einflussvermögen des Unternehmens auf den unmittelbaren Verursacher,
    • der zu erwartenden Schwere, Umkehrbarkeit und Wahrscheinlichkeit der Verletzung &
    • der Art des Verursachungsbeitrages.
  • Die Risikopriorisierung ist 1x im Jahr sowie anlassbezogen durchzuführen

Sie möchten sich zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement austauschen?

Mehr über die Erwartungen verschiedener Stakeholder an die baden- württembergischen Unternehmen und praktisches und handlungsorientiertes Wissen für die Entwicklung und Umsetzungen eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements erhalten Sie auf den Informationsveranstaltungen und den Vertiefungsworkshops.

Zur Veranstaltungsreihe