Prozessschritt 7: Transparenz herstellen

Prozessschritte global verantwortlich BW – Lieferketten nachhaltig gestalten

Stellen Sie Transparenz über ihre Grundsätze zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt, über Ihre Prozesse und über Fortschritte her

Transparenz und Kommunikation nach außen und auch innen sind wichtige Bestandteile eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements. Dazu gehören:

  • Grundsatzerklärung (verabschiedet von der Unternehmensleitung), mit der Ihr Unternehmen öffentlich zum Ausdruck bringt, dass es seiner Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt nachkommt

Tipp: Auf den Internetseiten von größeren Unternehmen finden Sie Beispiele für Grundsatzerklärungen zur Achtung der Menschenrechte.

  • Dialog mit Einzelpersonen, (lokalen) Gemeinschaften und Organisationen, die in Ihrer Lieferkette möglicherweise negativ beeinflusst werden
  • Geschäfts- oder Nachhaltigkeitsberichte
  • Informationen auf Ihrer Website und über Ihre Social-Media-Kanäle.

Beachten Sie Folgendes:

  • Kommunizieren Sie, dass und auch wie Sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und wie Sie mit bereits entstandenen Schäden umgehen.
  • Konsultieren Sie Ihre Stakeholder zu den Berichtsthemen, um herauszufinden, welche Informationen und Leistungen von Ihrem Unternehmen erwartet werden.
  • Genau wie die CSR-Risikoanalyse und die damit verbundenen Maßnahmen sollte auch die Kommunikation inklusive der Grundsatzerklärung kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Erfolgsfaktor:

Die von der Unternehmensleitung verabschiedete Grundsatzerklärung zur gesellschaftlichen Verantwortung und zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt ist mehr als ein wichtiges Dokument. Sie ist zentraler Erfolgsfaktor für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement. Ohne das Bekenntnis und das Engagement der Unternehmensleitung, Sorgfaltspflichten entlang von Lieferketten zu erfüllen, wird das Vorhaben nicht den gewünschten Umsetzungsgrad und Erfolg haben.

Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Abgabe einer Grundsatzerklärung

Die Grundsatzerklärung soll die Menschenrechtsstrategie des Unternehmens skizzieren und die folgenden Bestandteile beinhalten:

 

  • Beschreibung des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten
  • Die in der Risikoanalyse festgestellten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie Erwartungen an Beschäftigte und Zulieferer

 

Dokumentation und Berichterstattung

Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten sind fortlaufend anhand einer Berichterstattung zu dokumentieren.

Dabei gelten die folgenden inhaltlichen und formellen Anforderungen:

 

Inhaltliche Vorgaben

  • Identifikation der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen einer Sorgfaltspflicht
  • Beschreibung der unternommenen Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten
  • Beschreibung der unternommenen Maßnahmen aufgrund von Beschwerden
  • Bewertung der Auswirkungen und Wirksamkeit der Maßnahmen
  • Schlussfolgerungen für zukünftige Maßnahmen

 

Formelle Vorgaben

  • Jährliche Berichterstattung über vergangenes Geschäftsjahr
  • Veröffentlichung spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres
  • Öffentlich zugängliche Aufbewahrung der Dokumentation für mindestens 7 Jahre ab Erstellung
  • Einreichung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Beachte: Konnten Sie keine menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen von Sorgfaltspflichten feststellen und dies plausibel darlegen, so entfällt die Pflicht zur Berichterstattung.

Wir stehen Ihnen für Fragen rund um die Themen CSR, nachhaltige Lieferketten und CSR-Risikomanagement gerne zur Verfügung:

Helpdesk

Downloads und Links

Angebote der Bundesregierung

Weitere Informationen zum Thema und Umsetzungshilfen wie Leitfäden, Praxisbeispiele sowie Beratungs- und Schulungsangebote finden Sie auf der zentralen Plattform der Bundesregierung zu Wirtschaft und Menschenrechten. Besonders hinweisen möchten wir auf den Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung.

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