Prozessschritt 1: Überblick verschaffen

Prozessschritte global verantwortlich BW – Lieferketten nachhaltig gestalten

Verschaffen Sie sich einen Überblick über gesetzliche Anforderungen sowie bestehende Prozesse und Richtlinien.

Im ersten Schritt geht es darum, sich systematisch zu orientieren und auf vorhandenen Strukturen aufzubauen:

  • Welche gesetzlichen Anforderungen in der Lieferkette sind für mich relevant?
  • Welche relevanten Prozesse, Strategien und Richtlinien für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement bestehen bereits?
  • Wo gibt es Lücken und Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung des nachhaltigen Lieferkettenmanagements?

1. Analyse der regulatorische Anforderungen in der Lieferkette

Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick, welche regulatorischen Anforderungen in Ihrer Wertschöpfungskette relevant sind. Einen guten Überblick über aktuelle nationale und internationale Sorgfaltspflichten in der Lieferkette finden Sie hier.

Führen Sie nun eine Analyse der für Sie relevanten Rechtsnormen durch. Bei der systematischen Analyse unterstützt die Handreichung „Unterschiedliche regulatorische Anforderungen für nachhaltige Lieferketten effektiv und effizient umsetzen“ des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte.

Stellen sie sich folgende Fragen, um relevante Gesetze zu identifizieren:

  • Von welchen Rechtsnormen ist mein Unternehmen direkt oder indirekt betroffen? Ab wann gelten die Gesetze?
  • Welche konkreten Anforderungen ergeben sich aus den Gesetzen? Wo gibt es Überschneidungen und wie kann Doppelarbeit vermieden werden?
  • Welche zusätzlichen Anforderungen (z.B. aus Kundenverträgen oder Lieferantenkodizes) gibt es?

Hinweis für KMU: Auch wenn Sie nicht direkt gesetzlich verpflichtet sind, sind kleine und mittelständische Unternehmen häufig indirekt über ihre Kunden von Sorgfaltspflichten betroffen. Etwa durch Informationsanfragen (z. B. Lieferantenfragebögen), vertragliche Verpflichtungen (z. B. Verhaltenskodizes) oder Nachhaltigkeitskriterien bei Ausschreibungen.

2. Identifizierung bestehender Strategien, Prozesse und Richtlinien, die relevant sind für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement

Prüfen Sie als nächstes, welche internen Strategien, Richtlinien und Prozesse bereits bestehen und für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement genutzt oder weiterentwickelt werden können. In vielen Unternehmen sind relevante Prozesse bereits vorhanden, z.B. im Einkauf, im Qualitätsmanagement oder im Bereich Compliance.

Stellen Sie sich folgende Fragen, um interne Strategien und Prozesse zu überprüfen:

  • Gibt es bereits Maßnahmen, Richtlinien oder Grundsätze zur Achtung von Menschen- und Umweltrechten in der Lieferkette bzw. zur verantwortungsvollen Beschaffung?
  • Wer ist intern für das Lieferkettenmanagement zuständig (z.B. Einkauf, Qualität, Nachhaltigkeit, Compliance) – formal oder informell? Wo gibt es Überschneidungen?
  • Haben Sie in Ihrem Einkauf Kriterien oder Richtlinien für Menschen- und Umweltrechte festgelegt? Nach welchen Kriterien werden Lieferanten und Kunden ausgewählt, bewertet oder angesprochen?
  • Wie werden Lieferanten bisher zu Anforderungen Ihres Unternehmens verpflichtet (Verhaltenskodex, Einkaufsbedingungen etc.)?
  • Sind Sie Mitglied von Branchen-, Multistakeholder- oder Lieferketteninitiativen?
  • Nutzen Sie Standards oder Zertifizierungen in Ihrer Lieferkette? Führen Sie Audits Ihrer Lieferanten durch oder haben Sie Zugriff auf Auditberichte über wichtige Zulieferer?
  • Setzen Sie Managementsysteme ein (z.B. ISO 26000, ISO 20400, ISO 9001, ISO 14001, SA 8000)? Haben Sie Beschwerdemechanismen in Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Lieferkette etabliert?

Dokumentation der Ergebnisse: Die Ergebnisse Ihrer Gesetzesanalyse und Ihrer Überprüfung der bestehenden Prozesse und Richtlinien sollten Sie übersichtlich dokumentieren. Dieser Überblick ist der Ausgangspunkt für die Umsetzung Ihres nachhaltigen Lieferkettenmanagements. Er hilft Ihnen, erste Zuständigkeiten festzulegen, Doppelarbeit von Anfang an zu vermeiden, Ressourcen „bürokratiearm“ einzusetzen und Lücken sowie Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung zu identifizieren.

Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Bin ich vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz direkt betroffen?

Das LkSG ist anwendbar für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGB in Deutschland ungeachtet ihrer Rechtsform. Konkret tritt das LkSG wie folgt in Kraft:

  • Ab 01.01.2023: Unternehmen mit mindestens 3000 Arbeitnehmern im Inland
  • Ab 01.01.2024: Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmern im Inland

Beachte: Auch, wenn Unternehmen mit weniger Arbeitnehmern nicht Adressaten des LkSG sind, können sie doch mittelbar durch die Zusammenarbeit mit Unternehmen im Anwendungsbereich betroffen sein.

 

Welche Sorgfaltspflichten müssen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern erfüllt werden?

Einrichten eines Risikomanagements & jährliche Risikoanalyse

  • Festlegung von unternehmensinternen Verantwortlichkeiten für das Thema Menschenrechte und das Risikomanagement
  • Jährliche Identifikation sowie Priorisierung von menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken / Verletzungen in der Lieferkette

 

Veröffentlichen einer Grundsatzerklärung

  • Abgabe einer Erklärung über die Menschenrechtsstrategie des Unternehmens und Beschreibung des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten

 

Implementierung von Präventions- & Abhilfemaßnahmen

  • Verhinderung, Beendigung oder Minimierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken / Verletzungen in der Lieferkette, z.B. durch Lieferantenauswahl & -kontrolle, Schulungen, Brancheninitiativen & -standards, etc.

 

Etablierung eines Beschwerdeverfahrens

  • Implementierung eines unabhängigen und öffentlich zugänglichen Beschwerdemechanismus

 

Dokumentations- und Berichtspflichten

  • Jährliche Erstellung und Veröffentlichung eines Berichts zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Sie möchten sich zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement austauschen?

Mehr über die Erwartungen verschiedener Stakeholder an die baden- württembergischen Unternehmen und praktisches und handlungsorientiertes Wissen für die Entwicklung und Umsetzungen eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements erhalten Sie auf den Informationsveranstaltungen und den Vertiefungsworkshops.

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