Prozessschritt 1: Überblick verschaffen

Prozessschritte global verantwortlich BW – Lieferketten nachhaltig gestalten

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Richtlinien, Prozesse etc., die relevant für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement sind

Bevor Sie mit dem Management Ihrer CSR-Risiken und unternehmerischen Sorgfaltspflicht (Due Diligence) für Menschen- und Arbeitsrechte, Umweltthemen und Governance beginnen, ist es sinnvoll, sich als Basis einen Überblick über die bestehenden CSR-Richtlinien und -Aktivitäten in Ihrem Unternehmen zu verschaffen. Relevant sind u.a.:

  • Was ist die CSR-Mission und -Vision Ihres Unternehmens und was sind die CSR-Ziele?
  • Wie werden diese in Ihren (internationalen) Aktivitäten umgesetzt?
  • Wie beeinflusst CSR Ihre Beschaffungsentscheidungen und internationalen Transaktionen?
  • Welchen Brancheninitiativen sind Sie angeschlossen?
  • Gibt es bei Ihnen im Einkauf bestimmte Richtlinien, nach denen Lieferanten nach CSR-Kriterien ausgewählt und bewertet werden? Gibt es Vereinbarungen, die Sie mit Lieferanten geschlossen haben (Code of Conduct, Registrierung auf Lieferantenplattformen wie z.B. EcoVadis, Sedex Global oder amfori BSCI)?
  • Hat sich Ihre Organisation internationalen Richtlinien und (Lieferketten-) Initiativen angeschlossen? Welche Managementsysteme setzen Sie ein (z.B. ISO 26000, ISO 20400, ISO 9001, ISO 14001, SA 8000)?

Die Übersicht, die Sie erhalten, verschafft Ihnen ein Bild davon, welche Vorgaben und Aktivitäten bereits in Ihrem Unternehmen vorhanden sind, woran Sie sich orientieren können und an welchem Punkt Sie mit dem CSR-Risikomanagement stehen.

Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Bin ich vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz direkt betroffen?

Das LkSG ist anwendbar für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGB in Deutschland ungeachtet ihrer Rechtsform. Konkret tritt das LkSG wie folgt in Kraft:

  • Ab 01.01.2023: Unternehmen mit mindestens 3000 Arbeitnehmern im Inland
  • Ab 01.01.2024: Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmern im Inland

Beachte: Auch, wenn Unternehmen mit weniger Arbeitnehmern nicht Adressaten des LkSG sind, können sie doch mittelbar durch die Zusammenarbeit mit Unternehmen im Anwendungsbereich betroffen sein.

 

Welche Sorgfaltspflichten müssen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern erfüllt werden?

Einrichten eines Risikomanagements & jährliche Risikoanalyse

  • Festlegung von unternehmensinternen Verantwortlichkeiten für das Thema Menschenrechte und das Risikomanagement
  • Jährliche Identifikation sowie Priorisierung von menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken / Verletzungen in der Lieferkette

 

Veröffentlichen einer Grundsatzerklärung

  • Abgabe einer Erklärung über die Menschenrechtsstrategie des Unternehmens und Beschreibung des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten

 

Implementierung von Präventions- & Abhilfemaßnahmen

  • Verhinderung, Beendigung oder Minimierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken / Verletzungen in der Lieferkette, z.B. durch Lieferantenauswahl & -kontrolle, Schulungen, Brancheninitiativen & -standards, etc.

 

Etablierung eines Beschwerdeverfahrens

  • Implementierung eines unabhängigen und öffentlich zugänglichen Beschwerdemechanismus

 

Dokumentations- und Berichtspflichten

  • Jährliche Erstellung und Veröffentlichung eines Berichts zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Sie möchten sich zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement austauschen?

Mehr über die Erwartungen verschiedener Stakeholder an die baden- württembergischen Unternehmen und praktisches und handlungsorientiertes Wissen für die Entwicklung und Umsetzungen eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements erhalten Sie auf den Informationsveranstaltungen und den Vertiefungsworkshops.

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