Prozessschritt 1: Überblick verschaffen

Verschaffen Sie sich einen Überblick über gesetzliche Anforderungen sowie bestehende Prozesse und Richtlinien.
1. Analyse der regulatorische Anforderungen in der Lieferkette
Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick, welche regulatorischen Anforderungen in Ihrer Wertschöpfungskette relevant sind. Einen guten Überblick über aktuelle nationale und internationale Sorgfaltspflichten in der Lieferkette finden Sie hier.
Führen Sie nun eine Analyse der für Sie relevanten Rechtsnormen durch. Bei der systematischen Analyse unterstützt die Handreichung „Unterschiedliche regulatorische Anforderungen für nachhaltige Lieferketten effektiv und effizient umsetzen“ des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte.
Hinweis für KMU: Auch wenn Sie nicht direkt gesetzlich verpflichtet sind, sind kleine und mittelständische Unternehmen häufig indirekt über ihre Kunden von Sorgfaltspflichten betroffen. Etwa durch Informationsanfragen (z. B. Lieferantenfragebögen), vertragliche Verpflichtungen (z. B. Verhaltenskodizes) oder Nachhaltigkeitskriterien bei Ausschreibungen.
2. Identifizierung bestehender Strategien, Prozesse und Richtlinien, die relevant sind für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement
Prüfen Sie als nächstes, welche internen Strategien, Richtlinien und Prozesse bereits bestehen und für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement genutzt oder weiterentwickelt werden können. In vielen Unternehmen sind relevante Prozesse bereits vorhanden, z.B. im Einkauf, im Qualitätsmanagement oder im Bereich Compliance.
Dokumentation der Ergebnisse: Die Ergebnisse Ihrer Gesetzesanalyse und Ihrer Überprüfung der bestehenden Prozesse und Richtlinien sollten Sie übersichtlich dokumentieren. Dieser Überblick ist der Ausgangspunkt für die Umsetzung Ihres nachhaltigen Lieferkettenmanagements. Er hilft Ihnen, erste Zuständigkeiten festzulegen, Doppelarbeit von Anfang an zu vermeiden, Ressourcen „bürokratiearm“ einzusetzen und Lücken sowie Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung zu identifizieren.
Bin ich vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz direkt betroffen?
Das LkSG ist anwendbar für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGB in Deutschland ungeachtet ihrer Rechtsform. Konkret tritt das LkSG wie folgt in Kraft:
- Ab 01.01.2023: Unternehmen mit mindestens 3000 Arbeitnehmern im Inland
- Ab 01.01.2024: Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmern im Inland
Beachte: Auch, wenn Unternehmen mit weniger Arbeitnehmern nicht Adressaten des LkSG sind, können sie doch mittelbar durch die Zusammenarbeit mit Unternehmen im Anwendungsbereich betroffen sein.
Welche Sorgfaltspflichten müssen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern erfüllt werden?
Einrichten eines Risikomanagements & jährliche Risikoanalyse
- Festlegung von unternehmensinternen Verantwortlichkeiten für das Thema Menschenrechte und das Risikomanagement
- Jährliche Identifikation sowie Priorisierung von menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken / Verletzungen in der Lieferkette
Veröffentlichen einer Grundsatzerklärung
- Abgabe einer Erklärung über die Menschenrechtsstrategie des Unternehmens und Beschreibung des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Implementierung von Präventions- & Abhilfemaßnahmen
- Verhinderung, Beendigung oder Minimierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken / Verletzungen in der Lieferkette, z.B. durch Lieferantenauswahl & -kontrolle, Schulungen, Brancheninitiativen & -standards, etc.
Etablierung eines Beschwerdeverfahrens
- Implementierung eines unabhängigen und öffentlich zugänglichen Beschwerdemechanismus
Dokumentations- und Berichtspflichten
- Jährliche Erstellung und Veröffentlichung eines Berichts zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Wir stehen Ihnen für Fragen rund um die Themen CSR, nachhaltige Lieferketten und CSR-Risikomanagement gerne zur Verfügung:
Downloads und Links
Standards
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln
Regulatorik
Überblick über Gesetze zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten (Business and Human Rights in Law)
Lieferkette-Regulatorik effektiv und effizient umsetzen (Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte)
Überblick zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (BAFA)
CSDDD Datahub (SOMO)
Unterstützungsangebote
Due Diligence Checker (OECD)
Nachhaltige Lieferkette – Starter-Kit (Bayerisches Landesamt für Umwelt)
Praxislote Wirtschaft & Menschenrechte (UNGC & Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte)
Human Rights Tools (The Danish Institute for Human Rights)
Handlungsanleitungen zur Integration von Anforderungen an Sorgfaltspflichten (Branchendialog Automobilindustrie)
Angebote der Bundesregierung
Weitere Informationen zum Thema und Umsetzungshilfen wie Leitfäden, Praxisbeispiele sowie Beratungs- und Schulungsangebote finden Sie auf der zentralen Plattform der Bundesregierung zu Wirtschaft und Menschenrechten. Besonders hinweisen möchten wir auf den Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung.
Sie möchten sich zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement austauschen?
Mehr über die Erwartungen verschiedener Stakeholder an die baden- württembergischen Unternehmen und praktisches und handlungsorientiertes Wissen für die Entwicklung und Umsetzungen eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements erhalten Sie auf den Informationsveranstaltungen und den Vertiefungsworkshops.






