Prozessschritt 3: CSR-Risiken identifizieren

Prozessschritte global verantwortlich BW – Lieferketten nachhaltig gestalten

Identifizieren Sie die Menschenrechts- und Umweltrisiken in Ihrer Lieferkette

Grundsätzlich können Sie zwischen potenziellen und tatsächlichen Risiken unterscheiden:

  • Potenzielle Risiken sind Risiken, die allgemein mit Ihren Rohstoffen/ Produkten/ Dienstleistungen und Lieferländern in Verbindung stehen.
  • Tatsächliche Risiken sind Risiken, die direkt mit Ihren Lieferanten zusammenhängen oder potenzielle Risiken, die nach Prüfung auch für Sie relevant sind.

Identifizieren Sie potenzielle und tatsächliche Risiken, indem Sie die in Prozessschritt 2 formulierte Liste Ihrer eingekauften und verwendeten Rohstoffe, Produkte und Dienstleistungen sowie deren Herkunftsländer heranziehen. Kategorisieren Sie die Risiken nach Menschenrechts- und Umweltthemen (z. B. Arbeitsbedingungen, Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften, Kinderarbeit, Biodiversität und Entwaldung, Boden- und Wasserverschmutzung etc.), um systematisch vorzugehen.
Der OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht sowie die OECD-Leitlinien für verschiedene Branchen liefern hierfür eine gute Systematik.

Potenzielle Risiken identifizieren (länder- und produktbezogen)

Produktbezogene Risiken
Verschaffen Sie sich einen Überblick über relevante Menschenrechts- und Umweltrisiken in Ihrer Branche und erfassen alle potenziellen menschenrechtlichen und ökologischen Risiken, die mit Ihren Produkten und Dienstleistungen zusammenhängen.

  • Nutzen Sie bereits vorhandene interne Informationen zu relevanten Menschenrechts- und Umweltrisiken in Ihrer Lieferkette.
  • Nutzen Sie externe und unabhängige Studien, Berichte sowie Datenbanken (z.B. den kostenfreien CSR Risiko-Check), um typische Branchenrisiken zu überprüfen.

Länderbezogene Risiken
Verschaffen Sie sich einen Überblick über relevante Menschenrechts- und Umweltrisiken in den Ländern, aus denen Sie Produkte und Dienstleistungen beziehen bzw. in denen Sie eigene Geschäftsaktivitäten durchführen.
Nutzen Sie hierfür Indizes, Länderberichte und sonstige unabhängige Informationen zur Menschen- und Umweltrechtssituation in den verschiedenen Ländern.

Die nachfolgende ESG Index Risk Map” der Risk Watch Initiative bietet einen schnellen und guten Überblick über die potenziellen Risiken verschiedener Länder:

 

 

Tatsächliche Risiken identifizieren (lieferantenbezogen)

Ermitteln Sie anhand Ihres branchen- und länderbezogenen Überblicks über potenzielle Risiken, welche Risiken auf Ihr Unternehmen tatsächlich zutreffen. Binden Sie dafür Ihre Mitarbeitenden und Direktlieferanten ein sowie weitere externe Quellen ein.

  • Nutzen Sie vorliegende Auditberichte von Lieferanten / Produzenten. Darin finden Sie wertvolle Informationen über die (Arbeits-)Bedingungen der Beschäftigten vor Ort, die Gebäudesicherheit etc.
  • Wenn Anhaltspunkte für ein tatsächliches Risiko (z.B. schlechte Menschenrechtslage in Produktionsregion) vorliegen, treten Sie in Kontakt mit Ihrem Lieferanten. Fragen Sie Informationen möglichst individuell sowie risikospezifisch ab und vermeiden Sie standardisierte Fragebögen.
  • Führen Sie Gespräche mit relevanten Interessensgruppen (Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Regierungen, betroffene Gemeinschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft), die Ihre Lieferanten und Branche kennen.
  • Falls notwendig, führen Sie bei Ihren strategisch wichtigsten Lieferanten (siehe Tipp) Vor-Ort-Besuche oder Audits durch.

Tipp: Beginnen Sie mit der Analyse strategischer Lieferanten, wenn Sie komplexe Lieferketten (viele verschiedene Produkte und Lieferanten) haben. Strategische Lieferanten haben einen größeren Einfluss in Bezug auf das Volumen und langfristig angelegte Beziehungen sind eine gute Basis für Verbesserungen.

  • Wenn Sie bereits einen Beschwerdemechanismus implementiert haben: Nutzen Sie die Informationen aus Meldungen, die Ihr Unternehmen erreicht haben.
  • Achten Sie auf Merkmale, wie vorhandene Managementsysteme, die Reputation des Lieferanten, die Beziehung zum Lieferanten (Druck auf Lieferzeit / Preis, befristete Verträge etc.).
Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Mit einer Risikoanalyse werden die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern ermittelt.

 

Hierbei gelten die folgenden Anforderungen:

  • Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit für die Überwachung des Risikomanagements (z.B. Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten)
  • Weitergabe der Ergebnisse an maßgebliche Entscheidungsträger (z.B. Vorstand, Einkaufsabteilung, etc.)
  • Die Risikoanalyse ist 1x im Jahr sowie anlassbezogen durchzuführen, d.h. wenn mit wesentlicher Veränderung der Risikolage gerechnet werden muss (z.B. bei Einführung neuer Produkte, Projekte oder Geschäftsfelder).

 


 

Konkret umfasst das LkSG die Beachtung der folgenden menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in der Lieferkette:

Menschenrechtliche Risiken

  • Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit / Sklaverei
  • Arbeitsschutz
  • Vereinigungsfreiheit
  • Ungleichbehandlung
  • Angemessener Lohn
  • Handeln von Sicherheitsdiensten
  • Schädliche Umweltveränderungen
  • Landnutzungsrechte

Umweltbezogene Risiken

  • Quecksilber, POPs & gefährliche Abfälle

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