Prozessschritt 2: Lieferkette abbilden

Prozessschritte global verantwortlich BW – Lieferketten nachhaltig gestalten

Bilden Sie Ihre Lieferkette ab, indem Sie Produkte,
Lieferländer und Lieferanten identifizieren.

Menschenrechts- und Umweltrisiken können in Ihrer gesamten Wertschöpfungskette auftreten, und zwar länder-, produkt- und/oder lieferantenspezifisch: bei der Rohstoffgewinnung (z. B. in der Landwirtschaft), bei der Produktion (z. B. in Textilfabriken), beim Transport (z. B. bei Lkw-Fahrenden), beim Vertrieb (z. B. in Lagerhäusern) oder bei der Nutzung und Entsorgung (z. B. bei der Nutzung von Maschinen im Bergbau).

Eine idealtypische Wertschöpfungskette lässt sich wie folgt darstellen:

Strukturierung und Visualisierung der Wertschöpfkungskette

Um sich einen systematischen Überblick zu verschaffen und Risiken in Ihrer Lieferkette identifizieren zu können, sollten Sie alle vor- und nachgelagerten Lieferkettenstufen Ihrer Wertschöpfungskette abbilden. Sammeln Sie dazu alle verfügbaren Informationen zu Ihrer Lieferkettenstruktur und -prozessen, die für die Ermittlung von Menschenrechts- und Umweltrisiken relevant sind.

Orientieren Sie sich an folgenden Leitfragen:

  • Welche vor- und nachgelagerten Lieferkettenstufen umfasst die Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens (Produkte, Dienstleistungen)?
  • Welche Prozesse und Aktivitäten finden in den einzelnen Stufen der Lieferkette statt?
  • Welche Rohstoffe, Materialien und Produkte haben die höchsten Einkaufsvolumina und/oder sind für Ihr Unternehmen strategisch relevant?
  • Wer sind Ihre (zentralen) Lieferanten − vom Direktlieferanten bis zum Rohstoffproduzenten?
  • In welchen Ländern befinden sich Ihre direkten und indirekten Lieferanten?
  • In welchen Ländern werden Ihre Produkte vertrieben oder Ihre Dienstleistungen erbracht?

Gehen Sie bei der Abbildung Ihrer Lieferkette folgendermaßen vor:

  • Strukturieren Sie Ihre Wertschöpfungskette anhand der beschriebenen Leitfragen.
  • Führen Sie alle relevanten Lieferanten, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen sowie Produktionsstandorte auf.
  • Bilden Sie die Informationen anhand einer Matrix auf Grundlage der verschiedenen Lieferkettenstufen ab.

In der Arbeitshilfe Nachhaltige Lieferkette“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt finden Sie eine Vorlage für die Visualisierung der Lieferkette:

Hinweise:

  • Bilden Sie Ihre Lieferkette so komplett wie möglich ab und beziehen Sie in Ihre Analyse direkte und indirekte Lieferanten ein.
  • Bestimmen Sie für alle Verbundprodukte die Hauptrohstoffe und/oder Halbfabrikate sowie deren Herkunft.
  • Identifizieren Sie für jedes Produkt und jede Dienstleistung, die Sie produzieren oder exportieren, die nachgelagerte Lieferkette (Kunden, Länder, Abfall usw.).
  • Prüfen Sie, wenn möglich, wie und von wem die Produkte transportiert werden.
  • Wenn Sie ein Dienstleistungsunternehmen sind, können Sie die von Ihren Dienstleistungen betroffenen Stakeholder, wie Kunden und andere Unternehmen, betrachten.

Tipp – Fokus auf zentrale Lieferanten und Produkte:
Wenn Sie viele Produkte und Lieferanten haben, ist es sinnvoll, schrittweise vorzugehen und sich zunächst auf Ihre strategisch wichtigsten Lieferanten und Produkte zu fokussieren. Orientieren Sie sich beispielsweise an den Beschaffungskosten, am Verkaufsvolumen oder an Hochrisikoländern und -branchen:

  • Beschaffungskosten & “80/20-Regel”: Sie können den Fokus Ihrer Analyse auf die Rohstoffe, Vorprodukte und Materialien legen, die zusammen 80 % Ihres Einkaufsvolumens abdecken. Produkte und Dienstleistungen aus den verbleibenden 20 %, die eine besondere Relevanz haben, sollten ebenfalls analysiert werden.
  • Verkaufsvolumen: Alternativ können Sie auch einzelne Produkte in den Blick nehmen, die in Ihrem Unternehmen das größte Umsatzvolumen aufweisen.
  • Hochrisikoländer & -branchen: Sie können den Fokus auch auf Regionen und Branchen mit hohen Menschenrechts- und Umweltrisiken legen.
Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Das LkSG verpflichtet Unternehmen, sich um die Prävention, Minimierung und Beendigung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken sowie Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu bemühen.
Die Lieferkette im Sinne des Gesetzes bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens, von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Lieferung an den Endkunden und erfasst:

 

den eigenen Geschäftsbereich & unmittelbare Zulieferer

  • Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern (direkte Vertragsbeziehung) müssen in angemessener Weise beachtet werden.

 

mittelbare Zulieferer (keine direkte Vertragsbeziehung)

  • Bei mittelbaren Zulieferern finden die Sorgfaltspflichten des LkSG lediglich anlassbezogen und nur bei „substantiierter Kenntnis“ über mögliche menschenrechts- und umweltbezogene Risiken / Verletzungen in der tieferen Lieferkette Anwendung.
  • Definition substantiierte Kenntnis: „Tatsächliche Anhaltspunkte […], die eine Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht bei mittelbaren Zulieferern möglich erscheinen lassen.“ (§ 3 Abs. 9 Satz 3 LkSG)
  • Beachte: Sofern versucht wird, die Sorgfaltsanforderungen durch Zwischenschaltung eines unmittelbaren Zulieferers zu umgehen, zählen mittelbare Zulieferer als unmittelbare Zulieferer

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