Prozessschritt 2: Lieferkette abbilden

Bilden Sie Ihre Lieferkette ab, indem Sie Produkte,
Lieferländer und Lieferanten identifizieren.
Menschenrechts- und Umweltrisiken können in Ihrer gesamten Wertschöpfungskette auftreten, und zwar länder-, produkt- und/oder lieferantenspezifisch: bei der Rohstoffgewinnung (z. B. in der Landwirtschaft), bei der Produktion (z. B. in Textilfabriken), beim Transport (z. B. bei Lkw-Fahrenden), beim Vertrieb (z. B. in Lagerhäusern) oder bei der Nutzung und Entsorgung (z. B. bei der Nutzung von Maschinen im Bergbau).
Strukturierung und Visualisierung der Wertschöpfkungskette
Um sich einen systematischen Überblick zu verschaffen und Risiken in Ihrer Lieferkette identifizieren zu können, sollten Sie alle vor- und nachgelagerten Lieferkettenstufen Ihrer Wertschöpfungskette abbilden. Sammeln Sie dazu alle verfügbaren Informationen zu Ihrer Lieferkettenstruktur und -prozessen, die für die Ermittlung von Menschenrechts- und Umweltrisiken relevant sind.
Gehen Sie bei der Abbildung Ihrer Lieferkette folgendermaßen vor:
- Strukturieren Sie Ihre Wertschöpfungskette anhand der beschriebenen Leitfragen.
- Führen Sie alle relevanten Lieferanten, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen sowie Produktionsstandorte auf.
- Bilden Sie die Informationen anhand einer Matrix auf Grundlage der verschiedenen Lieferkettenstufen ab.
In der Arbeitshilfe „Nachhaltige Lieferkette“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt finden Sie eine Vorlage für die Visualisierung der Lieferkette:

Hinweise:
- Bilden Sie Ihre Lieferkette so komplett wie möglich ab und beziehen Sie in Ihre Analyse direkte und indirekte Lieferanten ein.
- Bestimmen Sie für alle Verbundprodukte die Hauptrohstoffe und/oder Halbfabrikate sowie deren Herkunft.
- Identifizieren Sie für jedes Produkt und jede Dienstleistung, die Sie produzieren oder exportieren, die nachgelagerte Lieferkette (Kunden, Länder, Abfall usw.).
- Prüfen Sie, wenn möglich, wie und von wem die Produkte transportiert werden.
- Wenn Sie ein Dienstleistungsunternehmen sind, können Sie die von Ihren Dienstleistungen betroffenen Stakeholder, wie Kunden und andere Unternehmen, betrachten.
Das LkSG verpflichtet Unternehmen, sich um die Prävention, Minimierung und Beendigung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken sowie Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu bemühen.
Die Lieferkette im Sinne des Gesetzes bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens, von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Lieferung an den Endkunden und erfasst:
den eigenen Geschäftsbereich & unmittelbare Zulieferer
- Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern (direkte Vertragsbeziehung) müssen in angemessener Weise beachtet werden.
mittelbare Zulieferer (keine direkte Vertragsbeziehung)
- Bei mittelbaren Zulieferern finden die Sorgfaltspflichten des LkSG lediglich anlassbezogen und nur bei „substantiierter Kenntnis“ über mögliche menschenrechts- und umweltbezogene Risiken / Verletzungen in der tieferen Lieferkette Anwendung.
- Definition substantiierte Kenntnis: „Tatsächliche Anhaltspunkte […], die eine Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht bei mittelbaren Zulieferern möglich erscheinen lassen.“ (§ 3 Abs. 9 Satz 3 LkSG)
- Beachte: Sofern versucht wird, die Sorgfaltsanforderungen durch Zwischenschaltung eines unmittelbaren Zulieferers zu umgehen, zählen mittelbare Zulieferer als unmittelbare Zulieferer
Wir stehen Ihnen für Fragen rund um die Themen CSR, nachhaltige Lieferketten und CSR-Risikomanagement gerne zur Verfügung:
Downloads und Links
Branchenstudie “Die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Wertschöpfungsketten – Risiken und Chancen für Branchen der deutschen Wirtschaft” (BMAS)
Business and Human Rights Navigator (UN Global Compact)
Nachhaltige Lieferkette – Starter-Kit (Bayerisches Landesamt für Umwelt)
Schritt für Schritt zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement (BMUB)
Human Rights Due Diligence and the Environment – A Practical Tool for Business (UNDP)
Security and Human Rights Toolkit (DCAF)
Praxisbeispiele
Angebote der Bundesregierung
Weitere Informationen zum Thema und Umsetzungshilfen wie Leitfäden, Praxisbeispiele sowie Beratungs- und Schulungsangebote finden Sie auf der zentralen Plattform der Bundesregierung zu Wirtschaft und Menschenrechten. Besonders hinweisen möchten wir auf den Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung.
Sie möchten sich zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement austauschen?
Mehr über die Erwartungen verschiedener Stakeholder an die baden- württembergischen Unternehmen und praktisches und handlungsorientiertes Wissen für die Entwicklung und Umsetzungen eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements erhalten Sie auf den Informationsveranstaltungen und den Vertiefungsworkshops.







