Prozessschritt 2: Lieferkette abbilden
Bilden Sie Ihre Lieferkette ab indem Sie Produkte,
Lieferländer und Lieferanten identifizieren.
CSR-Risiken können in Ihrer gesamten Wertschöpfungskette länder-, produkt- und/ oder lieferantenspezifisch auftreten. Deswegen ist es wichtig, die Lieferketten bzw. Liefernetze Ihrer gesamten Wertschöpfungskette abzubilden, um dort CSR-Risiken zu identifizieren. Wenn Sie sehr viele Produkte und Lieferanten haben, ist es ist in der Regel sinnvoll mit Ihren wichtigsten Lieferanten (strategische Lieferanten) und wichtigsten Produkten zu beginnen. Bilden Sie Ihre Lieferkette so komplett wie möglich ab und beziehen Sie in Ihre Analyse nicht nur Ihre direkten Lieferanten (Tier 1), sondern auch Ihre Vorlieferanten (Tier 2 und wenn möglich weiter) ein. Wenn Sie ein Dienstleistungsunternehmen sind, können Sie die von Ihren Dienstleistungen betroffenen Stakeholder wie Kunden, andere Unternehmen etc. betrachten.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Führen Sie alle Produkte und Dienstleistungen auf, die Sie einkaufen, herstellen oder exportieren.
- Identifizieren Sie für alle Produkte und Dienstleistunden Ihre Lieferanten.
- Geben Sie für jedes Produkt und jede Dienstleistung an, in welchem Land es hergestellt wird.
Tipp: Wenn Sie viele Produkte/ Dienstleistungen/ Lieferanten / Kunden haben, fassen Sie diese in Gruppen zusammen. Berücksichtigen Sie dabei länderspezifische Unterschiede. In einer Kupfermine in Australien sind Sie mit anderen CSR-Risiken konfrontiert als in einer Kupfermine in Chile – auch, wenn beide Lieferanten den Produktgruppen Kupfer und Bergbau zuzuordnen sind.
- Bestimmen Sie für alle Verbundprodukte, was die Hauptrohstoffe und/ oder Halbfabrikate sind und woher sie stammen.
- Identifizieren Sie für jedes Produkt und jede Dienstleistung, die Sie produzieren und/ oder exportieren, wie die nachgelagerte Lieferkette aussieht (Kunden, Länder, Abfall usw.).
- Prüfen Sie, wenn möglich, wie und von wem die Produkte transportiert werden.
Tipp: Daten für die Strukturierung und Visualisierung der Lieferkette zu beschaffen, kann anspruchsvoll und zeitintensiv sein. Für den Einstieg kann eine Fokussierung auf bestimmte Produkte / Dienstleistungen sinnvoll sein, beispielsweise anhand des Einkaufsvolumens unter Anwendung der „80/20-Regel“ oder dem Verkaufsvolumen von Produkten / Dienstleistungen. Als weitere Grundlage dienen auch Hochrisikoländer und –branchen.
Das LkSG verpflichtet Unternehmen, sich um die Prävention, Minimierung und Beendigung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken sowie Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu bemühen.
Die Lieferkette im Sinne des Gesetzes bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens, von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Lieferung an den Endkunden und erfasst:
den eigenen Geschäftsbereich & unmittelbare Zulieferer
- Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern (direkte Vertragsbeziehung) müssen in angemessener Weise beachtet werden.
mittelbare Zulieferer (keine direkte Vertragsbeziehung)
- Bei mittelbaren Zulieferern finden die Sorgfaltspflichten des LkSG lediglich anlassbezogen und nur bei „substantiierter Kenntnis“ über mögliche menschenrechts- und umweltbezogene Risiken / Verletzungen in der tieferen Lieferkette Anwendung.
- Definition substantiierte Kenntnis: „Tatsächliche Anhaltspunkte […], die eine Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht bei mittelbaren Zulieferern möglich erscheinen lassen.“ (§ 3 Abs. 9 Satz 3 LkSG)
- Beachte: Sofern versucht wird, die Sorgfaltsanforderungen durch Zwischenschaltung eines unmittelbaren Zulieferers zu umgehen, zählen mittelbare Zulieferer als unmittelbare Zulieferer
Wir stehen Ihnen für Fragen rund um die Themen CSR, nachhaltige Lieferketten und CSR-Risikomanagement gerne zur Verfügung:
Downloads und Links
Risikosektoren des Business and Human Rights Resource Center
Branchenstudie „Die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Wertschöpfungsketten – Risiken und Chancen für Branchen der deutschen Wirtschaft“ (BMAS)
Umweltatlas Lieferketten – Hot-Spots in der Lieferkette (systain & adelphi)
SASB Standards (IFRS Foundation)
„Phase 1: Lieferketten abbilden“ in „Nachhaltige Lieferkette – Starter-Kit“ (Bayerisches Landesamt für Umwelt)
Angebote der Bundesregierung
Weitere Informationen zum Thema und Umsetzungshilfen wie Leitfäden, Praxisbeispiele sowie Beratungs- und Schulungsangebote finden Sie auf der zentralen Plattform der Bundesregierung zu Wirtschaft und Menschenrechten. Besonders hinweisen möchten wir auf den Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung.
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Mehr über die Erwartungen verschiedener Stakeholder an die baden- württembergischen Unternehmen und praktisches und handlungsorientiertes Wissen für die Entwicklung und Umsetzungen eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements erhalten Sie auf den Informationsveranstaltungen und den Vertiefungsworkshops.