„Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung bildet den Rahmen für die Umsetzung der VN-Leitprinzipien. Er spiegelt gesetzliche und freiwillige Maßnahmen der Bundesregierung wider und stellt sie in einen kohärenten Zusammenhang. Angesichts der dynamischen Entwicklungen zum Thema Nachhaltigkeit auf nationaler und europäischer Ebene soll der NAP damit sowohl programmatischer Leitfaden der Bundesregierung als auch praktische Arbeitshilfe für die Stakeholder sein.“
Wolfgang Bindseil, Leiter Referat Business and Human Rights, Auswärtiges Amt
„Der EU-Richtlinienentwurf erhöht die Sorgfaltspflichten für europäische Unternehmen drastisch im Vergleich zum deutschen LkSG. Die hohe Komplexität und die enormen bürokratischen Prozesse verursachen zusätzliche Kosten und werden Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen können das nicht leisten.“
Katharina Göbel, Leiterin Europabüro Brüssel, Europäische und internationale Sozialpolitik, Unternehmer Baden-Württemberg (UBW)
„Nachhaltiges Lieferkettenmanagement kann auch mit Hilfe intelligenter Technologien wie Plattformen, Maschine Learning und Blockchain für Unternehmen effizienter und aufwandsärmer organisiert werden. Dafür bedarf es jedoch nicht nur der Initiativen und Investitionen einzelner unternehmerischer Akteure, es geht vielmehr um die die gemeinsame nachhaltige Interaktion von Wertschöpfungs-Netzwerken auch mittels IT. Kollaborativ betrachtet eröffnen sich ganz neue Wertbeiträge von Werkzeugen und gemeinsamen Standards zur technologischen Umsetzung der Nachhaltigkeit. Und alle Technologien können dafür gemeinsam einen wichtigen Beitrag leisten.“
Prof. Dr. Karin Gräslund, Chair in Business Information Management, Rhein-Main University of Applied Science
„Der EU ist es wichtig, dass die Unternehmen verantwortungsvoll handeln. Das ist nachvollziehbar. Mir ist wichtig, dass die EU dabei nicht übers Ziel hinausschießt und unsere Unternehmen nicht noch mehr belastet werden. Und vor allem sollte die EU darauf achten, ihre Gesetze und Richtlinien besser aufeinander abzustimmen. Das würde unseren Unternehmen schon sehr helfen.“
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden-Württemberg
Pressemitteilung: Lieferkettengesetz – Baden-Württembergische Unternehmen sind auf gutem Weg
„Ein wirksames Sorgfaltspflichtengesetz muss die gesamte Wertschöpfungskette risikobasiert erfassen, das schließt auch z.B. den Transport und die Logistik mit ein. Das kann bedeuten, dass Einkaufspraktiken und Beschaffungsstrategien entsprechend angepasst werden müssen. Wichtig ist, dass große Player ihre Verantwortung für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten nicht einfach an kleinere Zulieferbetriebe wegdelegieren.“
Irene Knoke, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Institut Südwind
„Nachhaltigkeit ist für FUCHS ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensstrategie. Entsprechend ist die Gestaltung eines nachhaltigen Lieferantenmanagements bereits seit Jahren in die grundlegenden Beschaffungsprozesse von FUCHS integriert. Im Zuge der zunehmenden globalen Verantwortung in Verbindung mit dem LkSG gewinnt das nachhaltige Lieferantenmanagement immer mehr an Bedeutung. Das LkSG kommt uns auch im Hinblick auf die Erhöhung der Transparenz in den Lieferketten zugute. Wir bei Fuchs sehen das LkSG als Chance, einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Menschenrechts- und Umweltsituation innerhalb unserer Lieferketten zu leisten.“
Lisa Kuoy, Manager German Supply Chain Act, Fuchs Lubricants Germany GmbH
„Nachhaltigkeit darf kein Silo im Unternehmen sein, sondern muss systemisch in alle Prozesse integriert werden. Im Bereich der Beschaffung muss dabei jeder einzelne Verfahrensschritt im Lebenszyklus eines Lieferanten berücksichtigt werden. Menschenrechte und Umweltschutz müssen ebenso selbstverständlich sein wie der Blick auf Preis und Qualität.“
Markus Liller, Team Lead Supplier Management, U.I. Lapp GmbH
Präsentation: Sustainable Supplier Lifecycle Management
„Aus einer sorgfältigen Risikoanalyse im Einkaufsmanagement können auch Chancen für neue Produkte oder Konzepte entstehen. Unsere Markengarne Recot² sowie „cotton since 1901“ sind dafür zwei Beispiele aus der Praxis der Textilindustrie.“
Andreas Merkel, Geschäftsführer, Gebr. Otto Garne GmbH
Präsentation: Lieferketten nachhaltig gestalten am Beispiel der Firma Gebr. Otto
„Since the release of a European Green Deal in 2019, the European Union has been moving towards its goal to become the first climate neutral continent by 2050. On due diligence specifically, the regulatory framework coming from national and European policy-makers are contributing to the creation of a level playing field among companies operating in the European Union and outside. The Proposed Corporate Sustainability Due Diligence Directive is setting out a horizontal framework to promote the contribution of businesses operating in the EU single market to the respect of the human rights and environment in their own operations and through their value chains. This is complemented by a tsunami of legislations towards supply chain transparency and responsibility, such as a Proposal for a Regulation on batteries, a Proposal for a Regulation on deforestation-free products, a Proposal for a Regulation to prohibit products made with forced labour on the Union market. Companies will need to get ready to comply, exploring venues to avoid a tick-the-box exercise and reach impact on the ground, through collaborative approaches that allow an efficient behaviours towards not only the EU CS3D but also national legislations, of which the GSCA is an example.“
Giorgia Miccoli, Project Manager EU Affairs, CSR Europe
Präsentation: What to expect from the EU Directive on Corporate Sustainability Due Diligence?
„Trotz der Herausforderungen, die das LkSG und die sich abzeichnenden sowie bestehenden Nachhaltigkeitsanforderungen für Unternehmen wie die Marquardt Gruppe bedeuten, sind wir intrinsisch motiviert, die bereits bestehenden Schutzmechanismen auszubauen und die Bedingungen in unserer Lieferkette nicht nur transparent darzustellen, sondern auch kontinuierlich zu verbessern. Dabei wollen wir uns auf das Potenzial der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen der Branche konzentrieren und hoffen, dass die zukünftigen Anforderungen im Austausch entwickelt und in der Folge zu wirksamen Instrumenten auf dem transformativen Weg zu nachhaltigen Lieferketten werden.“
Clara Müller, Project Lead LkSG Implementation, Marquardt Group
Präsentation: Fokus Automobilindustrie: Menschenrechte fördern in der Transformation
„Lieferketten fair und nachhaltig zu gestalten, ist das Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Und alle Unternehmen, die das Gesetz erfüllen wollen, werden das auch können. Wir verstehen uns als Partner der Unternehmen und helfen dabei, das Gesetz bürokratiearm und effizient umzusetzen. Daher sind wir im ständigen Austausch mit relevanten Stakeholdern aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft und bieten den Unternehmen ein umfangreiches Informationsangebot zu praktischen Umsetzungsfragen.“
Torsten Safarik, Präsident, Bundesamte für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
„Anfangs hat uns das Thema CSR und Lieferkettenmanagement etwas lawinenartig erwischt. Mittlerweile sind wir bei Marquardt auf einem guten Weg und sehen durch diese Transformation – neben all dem Umsetzungsaufwand – auch große Chancen für unser Unternehmen. Dennoch wäre unser Wunsch an den nationalen, wie auch den EU-Gesetzgeber, die weiteren Verpflichtungen mit ‚Maß und Mitte‘ zu gestalten, um die Unternehmen nicht zu überfordern. Mit Blick auf die vielfältigen CSR-Anforderungen unserer Kunden und Stakeholder würden wir uns wünschen, dass sich branchenspezifische Standards durchsetzen, damit wir uns auch weiterhin auf unser Kerngeschäft, die Entwicklung und Produktion innovativer Produkte, konzentrieren können.“
Wencke Weiser, Global CSR Officer, Marquardt Group